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Finanzielle Unterstützung für Betreuung zu Hause

Eine professionelle Betreuung im eigenen Zuhause muss nicht alleine finanziert werden. Wer pflegebedürftig ist, hat in der Schweiz Anspruch auf verschiedene Unterstützungsbeiträge – auch ausserhalb eines Pflegeheims. Wir zeigen Ihnen, welche Möglichkeiten es gibt und helfen Ihnen aktiv bei der Klärung und Beantragung.

Hilflosenentschädigung von AHV oder IV Unabhängig vom Vermögen – rechtlich verankert

Wer für alltägliche Lebensverrichtungen dauerhaft auf Hilfe angewiesen ist, kann bei der zuständigen Ausgleichskasse eine Hilflosenentschädigung (HLE) beantragen. Diese wird monatlich ausbezahlt – zusätzlich zur Rente.

Anspruch besteht, wenn:

  • Sie in der Schweiz wohnen und versichert sind
  • Eine leichte, mittlere oder schwere Hilflosigkeit vorliegt
  • Keine Leistungen aus der Unfall- oder Militärversicherung bezogen werden

Aktuelle monatliche Beträge

Hilflosigkeit IV pro Monat AHV pro Monat
Häkchen-Icon Leicht
CHF 478.– CHF 245.–
Häkchen-Icon Mittel
CHF 1’195.– CHF 613.–
Häkchen-Icon Schwer
CHF 478.– CHF 245.–

Wir unterstützen Sie bei der Antragstellung und Dokumentation.

Rückvergütung durch Zusatzversicherung (VVG)

Viele Krankenkassen bieten Rückvergütungen für Haushaltshilfe und Betreuung zu Hause, wenn Sie über eine entsprechende Zusatzversicherung verfügen.

  • Je nach Versicherung bis zu CHF 36’000 pro Jahr
  • Meist mit ärztlicher Verordnung kombinierbar
  • Einfache Abrechnung direkt mit der Versicherung möglich

Prüfen Sie Ihre Police oder fragen Sie bei Ihrer Kasse nach – wir helfen Ihnen bei der Abklärung.

Steuerliche Abzüge

Die Kosten für die Betreuung zu Hause gelten in vielen Kantonen als behinderungsbedingte Auslagen und sind steuerlich abziehbar.

  • Abzugsfähig: Betreuungskosten, Haushaltshilfe, Reisekosten
  • Je nach Situation auch ohne Pflegegrad möglich
  • Abklärbar über Ihre Steuerbehörde oder Treuhandstelle

Wir liefern auf Wunsch die nötigen Unterlagen und Pauschalnachweise.