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Finanzielle Unterstützung für Betreuung zu Hause
Hilflosenentschädigung von AHV oder IV Unabhängig vom Vermögen – rechtlich verankert
Anspruch besteht, wenn:
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Sie in der Schweiz wohnen und versichert sind
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Eine leichte, mittlere oder schwere Hilflosigkeit vorliegt
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Keine Leistungen aus der Unfall- oder Militärversicherung bezogen werden
Aktuelle monatliche Beträge
| Hilflosigkeit | IV pro Monat | AHV pro Monat |
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CHF 478.– | CHF 245.– |
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CHF 1’195.– | CHF 613.– |
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CHF 478.– | CHF 245.– |
Rückvergütung durch Zusatzversicherung (VVG)
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Je nach Versicherung bis zu CHF 36’000 pro Jahr
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Meist mit ärztlicher Verordnung kombinierbar
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Einfache Abrechnung direkt mit der Versicherung möglich
Steuerliche Abzüge
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Abzugsfähig: Betreuungskosten, Haushaltshilfe, Reisekosten
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Je nach Situation auch ohne Pflegegrad möglich
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Abklärbar über Ihre Steuerbehörde oder Treuhandstelle